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Was unseren Betrieb in eine existenzbedrohliche Situation brachte

30 Jahre Schäferei Klein Wanderschäferei 1993 - 2023

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04.06.2005 Truppenübungsplatz Stegskopf04.06.2005 Truppenübungsplatz Stegskopf

 

Ereignis-Chronik Stegskopf

1999 - 2014

und wie es danach weiterging...

 

(Wer keine Zeit hat, um diese ganze Chronik im Detail durchzulesen,

kann sich hier eine grob zusammenfassende Problembeschreibung durchlesen!)

 

Sie finden nachfolgend eine ausführliche Zusammenfassung der Ereignisse, die unserem traditionell wirtschaftenden, vollerwerblichen Wanderschäfereibetrieb die Existenzgrundlage entzogen und die uns voraussichtlich in Kürze betrieblich und privat in den Ruin bringen werden.

Wenn Sie ein echtes Interesse an dem Schicksal unserer Schäferei haben, empfehlen wir Ihnen, den nachfolgenden Bericht vollständig und zusammenhängend zu lesen, auch wenn es ein längerer Text ist.  Ihnen werden nahezu unglaubliche Ereignisse begegnen, die wir hier wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt haben.

 

Unsere Zeit auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Stegskopf

 

 Vom Frühjahr 1999 an bis zum Spätherbst 2014 verfügten wir mit der Westseite des ehemaligen Truppenübungsplatzes Stegskopf in Rheinland Pfalz über eine ausreichend große Sommerweide für unsere Schafherde. Ab 2003 erhielten wir für die Flächen dann einen unbefristeten Pachtvertrag mit dem Bundeswehrdienstleistungszentrum. Wenn dies auch ein Risikopachtvertrag war, der jährlich hätte gekündigt werden können, hatten wir doch weit mehr als ein Jahrzehnt lang eine relative Planungssicherheit für unseren Betrieb, was uns schließlich nach einigen Jahren auch dazu ermutigte, in unmittelbarer Nähe zum Truppenübungsplatz in Langenbach bei Kirburg ein Haus mit einem kleinen Stall zu erwerben und unseren Betriebssitz nach dort zu verlegen. In jedem Frühsommer brachten unsere Schafe auf den Flächen der Sommerweide die Lämmer zur Welt und während der Folgemonate konnten diese dann dort kräftig genug für die bevorstehende Herbst- u. Winterwanderung werden. Bis zum Spätsommer waren die „Kleinen“ dann jeweils groß genug, um mit den Mutterschafen gemeinsam auf die „Reise“ zu gehen. An dieser Stelle fügen wir erläuternd einige wichtige Hintergrundinformationen ein, die verdeutlichen, warum diese Sommerweide für uns und unseren Betrieb nicht nur wegen des Futters, der Ruhe für die Lamm- u. Scherzeit und der „Schonzeit“ für die neugeborenen Lämmer von außerordentlich großer Bedeutung und Wichtigkeit war.

 

Wanderschäfer im System der europäischen Agrarpolitik

 

Da vollerwerbliche deutsche Schäfereien in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund der globalisierten Märkte kaum noch von den Erzeugnissen ihrer Betriebe finanziell (über)leben konnten, gab es bislang Unterstützung durch verschieden landwirtschaftliche Subventionsprogramme. Bis vor einigen Jahren gab es z.B. für Schafhalter die sogenannte „Mutterschafprämie“. Doch immer wieder hat es Veränderungen in der europäischen Agrarpolitik gegeben, die schließlich dazu führten, dass die finanziellen Zuschüsse nicht mehr von der Anzahl der gehaltenen Muttertiere, sondern von der Größe der bewirtschafteten Fläche abhängig wurden. Naturgemäß verfügen traditionell wirtschaftende Wanderschäfer aber nicht oder nur sehr selten über eigene Flächen. Somit konnten Sie nach der damaligen Agrarreform (Abschaffung der Mutterschafprämie) nur noch mit finanzieller Unterstützung rechnen, wenn sie eigene oder gepachtete Flächen nachweisen konnten. Die Mutterschafprämienansprüche der Betriebe wurden nach einem fest vorgegebenen Schema in Flächenansprüche umgewandelt und kontingentiert. Dies führte (und führt immer noch) dazu, dass von da an – um der flächenbezogenen Zuschüsse willen – kaum jemand mehr landwirtschaftliche Flächen (Grünland) zu verpachten bereit war und ist. Jeder Flächeninhaber – auch wenn er längst keinen vollerwerblichen Betrieb mehr hat – beantragt seither jährlich auf „seine“ Flächen die entsprechenden Zuschüsse und „kassiert“ diese ein. Damit werden sehr großzügig Flächeninhaber subventioniert, aber nicht mehr zwangsläufig Vollerwerbsbetriebe, die auf die Unterstützung angewiesen sind. Nicht mehr (nur) der, der das Produkt für den Markt erzeugt und damit einen öffentlichen Nutzen hervorbringt, erhält die Unterstützung, sondern der, der die Fläche besitzt und verfügungsberechtigt ist. Der Besitzende wird bezuschusst ohne zwangsläufig eine für die Öffentlichkeit nutzbringende Gegenleistung – ein Produkt – hervorzubringen. Der Flächeninhaber „verdient“ damit nicht wenig Geld, ohne „den Finger krumm machen zu müssen“, die erforderliche Gegenleistung (Flächenpflege nach Vorgabe des jeweiligen Zuschussprogramms) erbringen (oftmals) Dritte, die davon abhängig sind und das Futter für ihre Betriebe dringend brauchen. „Großzügig“ können so Flächeninhaber auch ihre Grünflächen „gnädiger weise“ an solche Betriebe zur Nutzung (Heu, Silage, Beweidung…) überlassen, die auf Futter angewiesen sind. Aber eben nur überlassen und nicht fest verpachten, denn dann wiederum könnte der Pächter die Mittel der jeweiligen Flächenprogramme auf die Fläche beantragen. Der Eigentümer vereinnahmt die Subventionen für sich. Der Betrieb, dem er die Flächen überlässt, sorgt dann dafür, dass die Flächen entsprechend der Vorgaben des jeweiligen Subventionsprogrammes gepflegt werden. Vermutlich nicht ohne, dass inoffiziell dafür sogar noch Geld fließt… Eine moderne Form des „Frondienstes“. (Fairerweise muss dazu gesagt werden, dass selbstverständlich auch viele landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe von den Zuschüssen profitieren, die Darstellung ist natürlich stark aus der Perspektive des (flächenlosen) Wanderschäfers „gezeichnet“) Aber genau dies ist das Problem: Insbesondere Wanderschäfereien, die zum wirtschaftlichen Überleben auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, werden mit dieser Politik mehr oder weniger zur Betriebsaufgabe gezwungen, sofern sie keine ausreichend großen Flächen pachten und nachweisen können. Sie benötigen die Flächen aus zwei Gründen:

1. Zum Einen können Wanderschäfer landwirtschaftliche Flächen nur außerhalb der Hauptvegetations-periode, also im Herbst, Winter und Frühjahr nutzen, da im Sommer die Flächeninhaber diese Flächen selber bewirtschaften oder durch Dritte bewirtschaften lassen.

2. Zum Anderen sind Wanderschäfer wie kaum ein anderer Zweig der Landwirtschaft von Unterstützung abhängig, da die „Produktionskosten“ ihrer „Produkte“ seit Jahrzehnten aus vielen Gründen stark gestiegen sind, während die erzielbaren Marktpreise für das „Produkt“ Lammfleisch  im selben Zeitraum aufgrund der Globalisierung der Weltmärkte gesunken und auf niedrigem Niveau geblieben sind. Es gibt einen enormen Preisdruck durch Importlammfleisch aus Ländern, in denen zu niedrigsten Preisen produziert werden kann.

Ausgerechnet die wenigen noch existierenden vollerwerblichen Wanderschäfereien, die hier in Deutschland mit einem 365-Tage-Einsatz hochwertigstes Lammfleisch für den deutschen Markt produzieren, werden in der Agrarpolitik nicht berücksichtigt, fallen durchs Raster und haben große Schwierigkeiten, wegen der oben geschilderten Subventionspolitik an geeignete Pachtflächen zu kommen.

 

Es entstehen Spannungen

 

Vor dem Hintergrund dieser Schilderungen wird vielleicht deutlich, von welch enormer Bedeutung die Pachtflächen auf der Westseite des Truppenübungsplatzes in all den Jahren für uns waren. Neben der sommerlichen Futtergrundlage für unsere Schafe konnten wir auf einen Teil der Flächen auch finanzielle Zuschüsse für unseren Betrieb über öffentliche Förderprogramme beziehen. Viele Jahre lang verlief die Pachtzeit problemfrei und es gab ein durchaus gutes, einvernehmliches und konstruktives Miteinander aller Beteiligten auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz. Neben dem offiziellen Vertragspartner, der Bundeswehr, gab es für uns zusätzlich noch die Zusammenarbeit mit dem hoheitlich auf dem Truppenübungsplatz tätigen Bundesforst, der für die Bundesforstflächen des Geländes zuständig war. Auch dieses Miteinander verlief mehr als ein Jahrzehnt spannungsfrei und konstruktiv, bis im Herbst 2010 in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes enden und in der Folge der Truppenübungsplatz mit großer Wahrscheinlichkeit an die Bundesanstalt für ImmobilienAufgaben (BImA) sowie deren Bundesforst als „Unterbehörde“ übereignet werden würde. Was dann, ab der Sommerbeweidung 2011, geschah, könnte mehrere Bücher füllen, soll aber hier nur in einem kurzen Abriss geschildert werden. Unvermittelt kam es zu Spannungen mit dem Bundesforst, d.h. eigentlich nur mit dem für den Truppenübungsplatz zuständigen Bundesförster, der auch das jagdliche Geschehen auf dem Gelände verantwortete. Sämtliche nun folgenden Probleme für uns und unseren Betrieb sind im Kern auf diese Spannungen zurückzuführen. Es gab schließlich auf Betreiben einer einzelnen Person mittels gegenseitiger Amtshilfe der zwei Behörden Bundeswehr und Bundesforst bzw. BImA einen sehr unglücklichen Verlauf mit dem (aus unserer Sicht) unverkennbaren Ziel, den Truppenübungsplatz für die Zeit nach der militärischen Nutzung, also für die Zeit, in der BImA und Bundesforst das Gelände erhalten und verwalten würden „vorzubereiten“. Für die Interessen derer, die später vermutlich „das Sagen“ auf dem Gelände haben würden, waren die Schafe dort auf der Westseite des Truppenübungsplatzes eher ein Störfaktor. Wir sahen uns plötzlich und unvermittelt mit einer Reihe von Vorwürfen wegen angeblich vertragswidrigen Verhaltens konfrontiert, langjährige Absprachen sollten angeblich nie getroffen worden sein, jahrzehntelang durch uns und unsere Vorgänger praktizierte und im Einklang mit dem Pachtvertrag stehende Methoden beim Erstellen der Ablammpferche, sowie beim Hüten und Einhalten von Abstandsgrenzen zu Gehölzflächen wurden kritisiert, Gespräche wurden verweigert, wir wurden isoliert, verleumdet, schikaniert und angefeindet, es entstand ein Klima des Misstrauens und der Distanz, für uns auch ein Klima der Angst und der Furcht vor dem Verlust der Sommerweide.  Eine ungefähr 50 Jahre lang von verschiedenen Schäfern genutzte Tränkestelle (ein Löschteich) durfte auf einmal nicht mehr von uns zum Tränken der Schafe genutzt werden, weil „plötzlich“ aufgefallen war, dass der Teich in einer Fläche des Bundesforstes lag. Ein eigens von uns zum nächtlichen Schutz der Herde angeschaffter Herdenschutzhund durfte wegen angeblichen nächtlichen Bellens (Störung des Wildes) nicht mehr eingesetzt und musste deshalb verkauft werden. Den Herdenschutzhund hatten wir auch wegen konkreter Verlust- u. Schadensfälle in der Herde angeschafft. Ein Wildacker wurde in unserer Pachtfläche angelegt, Protest dagegen gegenüber unserem offiziellen Vertragspartner wurde als Falschaussage zurückgewiesen. Langjährige „Freunde“ gingen ohne erkennbaren Grund auf Distanz, über Dritte und Unbeteiligte erfuhren wir immer wieder Behauptungen über uns, die jeglicher Grundlage entbehrten. Keiner von all den Personen, die über uns schlecht redeten, die plötzlich auf Distanz gingen, die die Behauptungen und der üblen Nachrede ungeprüft glaubten, hat in dieser für uns schweren Zeit jemals den persönlichen Kontakt mit uns gesucht und uns danach gefragt, was denn wirklich von all dem Gerede wahr sei. Wir waren in der öffentlichen Wahrnehmung die Bösen. Geschickt war es gelungen, uns zu isolieren und uns die Grundlage der Unterstützung von außen zu entziehen. Später wurden wir deshalb sogar vom eigenen Schafzuchtverband (Landesschafzuchtverband Rheinland-Pfalz) und dessen Vorstand, zu dem mehr als zwei Jahrzehnte lang ein gutes Verhältnis bestanden hatte, fallengelassen, ohne dass auch nur einer der Beteiligten den direkten Kontakt zu uns gesucht hätte. Dies war die für uns bitterste Erfahrung dieser Zeit. Ungeprüft wurde vom Landesschafzuchtverband Rheinland-Pfalz und seinem Vorstand die durch verschiedene Personen verbreitete Sicht übernommen, wir hätten uns als permanente Quertreiber dauerhaft vertragswidrig auf dem Truppenübungsplatz verhalten und wären immer unkooperativ gewesen. All diese Behauptungen sind falsch und unwahr. Wir sind nicht ohne Selbstkritik und wissen auch, dass wir in diesem schwierigen Zeitraum eigene Fehler gemacht haben. Wir haben uns unter dem Druck der Situation in diesem Zusammenhang z.B. dazu verleiten lassen, eine sicher ungute Facebook-Debatte anzustoßen, in der wir auch die BImA und den Bundesforst beschuldigten. Nach einem unguten Facebook-Eintrag von uns verselbstständigte sich die Facebook-Debatte schließlich in einer für soziale Netzwerke typischen Eigendynamik zu einem Shitstorme. Dies tut uns aufrichtig leid und wir haben uns dafür auch später entschuldigt.

 

Erste Vertragskündigung und neuer Vertrag

 

2012 wurde unser Pachtvertrag plötzlich gekündigt[2], wobei uns gleichzeitig ein neuer Vertrag mit geänderten Vertragsbedingungen in Aussicht gestellt wurde. Man sei an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert, wurde uns gesagt. Die Vertragsgestaltung des neuen Vertrags[3], der uns schließlich Ende 2012 ohne vorherige Möglichkeit zur Einsichtnahme von unserem Vertragspartner vorgelegt wurde, muss im Wesentlichen von dem Bundesförster vorgenommen worden sein, mit dem es zu den Spannungen gekommen war. Dies wurde dadurch deutlich, dass der überwiegende Teil der Änderungen gegenüber dem alten Vertrag Belange und Interessen der Jagd und des Bundesforstes betrafen. Auch waren bei der Vertragsunterzeichnung der für den Truppenübungsplatz zuständige bereits erwähnte Bundesförster und ein weiterer Vertreter des Bundesforstes anwesend, die deutlich auf die strikte Beibehaltung der in den neuen Vertrag eingeflossenen Änderungen beharrten. Die Anwesenheit der beiden Vertreter des Bundesforstes bei der Vertragsunterzeichnung mit der Bundeswehr verdeutlicht, dass es bei der Vertragsneugestaltung letztlich um Interessen des Bundesforstes ging, denn das eigentliche Vertragsverhältnis bestand nicht mit dem Bundesforst, sondern mit dem Bundeswehrdienstleistungszentrum. Die inhaltlichen Änderungen wurden offiziell und nach außen hin als erforderliche „Konkretisierungen“ und „Präzisierungen“ wegen des bislang angeblich nicht deutlich genug formulierten Vertragstextes sowie wegen des angeblich veralteten Kartenmaterials dargestellt. In Wirklichkeit handelte es sich um einen Vertrag mit schikanösen und nachteiligen Veränderungen für uns als Pächter und zudem noch um einen Vertrag mit einer Befristung von zwei Jahren, also bis zum 31.12.2014. Kritische Fragen zum Vertrag wurden mit dem Hinweis abgewiesen, dies seien die Bedingungen, es gäbe keine Verhandlungen bezüglich der Vertragsinhalte und außerdem müssten wir auch nicht unterschreiben. Niemand zwinge uns, diesen Vertrag abzuschließen.

Wir waren schockiert. Selbst der damals zu unserer Unterstützung bei Vertragsabschluss anwesende Vertreter des Schafzuchtverbandes riet uns, den Vertrag zu unterschreiben.

Wir hatten keine Wahl. Mit dem Rücken zur Wand und im Bewusstsein einer maximalen Abhängigkeit unseres Betriebes von den bisherigen Pachtflächen unterschrieben wir den Vertrag, der natürlich mit „aktualisiertem“ Kartenmaterial versehen war.

Die geänderten Pachtvertragsbedingungen stellten sich u. Anderem wie folgt dar: Der Vertrag war wie erwähnt auf zwei Jahre befristet und endete regulär Ende 2014, obwohl wir bisher mehr als ein Jahrzehnt lang einen unbefristeten Vertrag gehabt hatten. Die 12 Jahre lang von uns genutzte größere Tränkestelle für die Schafe (der o.g. Löschteich) durfte ab sofort nicht mehr als solche genutzt werden. Diese Tränkestelle befand sich in einem Bereich des Truppenübungsplatzes, den wir mit unseren Tieren oft frequentierten.  Die Anzahl der möglichen Tränkestellen für unsere Tiere war deutlich reduziert worden. Es blieben zwei Tränkestellen übrig. Eine davon war wegen gefährlicher Unebenheiten mit großen Gefahren für die Schafe verbunden, die andere befand sich in einem Bereich des Truppenübungsplatzes, in dessen Nähe wir uns maximal 2 Wochen im Sommer mit den Schafen aufhielten. Die Folge: Tägliche Anfahrt von tausenden Litern Frischwasser mittels Anhänger. Ein enormer zeitlicher und logistischer Zusatzaufwand. Der Ortsbürgermeister unseres Wohnortes Langenbach b.K. genehmigte uns die kostenfreie Wasserentnahme aus dem alten Viehbrunnen des Dorfes. Es durften nur noch Hütehunde eingesetzt werden, der Einsatz des Herdenschutzhundes war damit wie oben bereits erwähnt, verboten, usw.… (Letzteres, obwohl inzwischen bundesweit Programme zur Unterstützung von Herdenschutzhunden angelaufen sind und der Einsatz solcher Herdenschutzhunde ein allgemein anerkanntes Modul des professionellen Herdenschutzes darstellt) Ein weiterer Punkt, der eindeutig die Interessen der Jagd betraf, war die Tatsache, dass in der zum neuen Vertrag gehörenden Übersichtskarte eine Fläche, auf der während unserer Pachtzeit ein Wildacker angelegt worden war, nun plötzlich nicht mehr als Weide/Pachtfläche (wie im Kartenmaterial des ersten Vertrags) gekennzeichnet war, sondern als nicht zur Weide/Pachtfläche gehörend. Zuvor hatten wir bemängelt, dass der Wildacker mitten in unserer Weidefläche angelegt worden war.

In der Folgezeit (Sommer 2013) wurde von Seiten der Bundeswehr (und der die Bundeswehr über Regelverstöße informierende Behörde Bundesforst) besonderes Augenmerk auf die peinliche Einhaltung der Abstandsflächen zu Gehölzgrenzen beim Hüten gelegt, gemäß Vertrag 5m. Wir versuchten, durch Fahrzeug-Fahrspuren im entsprechenden Abstand eine Laufspur für die Hütehunde zu erstellen, um die Regelung unbedingt peinlich genau einzuhalten. Keinesfalls wollten wir durch einen Regelverstoß Anlass für eine Abmahnung oder dergleichen riskieren.

Wie all die Jahre zuvor führten wir arglos auf unserem Ablammplatz (zum Schutz der Mutterschafe und ihrer neugeborenen Lämmer vor der prallen Sonnenstrahlung) die Elektrozäune direkt bis unmittelbar an eine am Weg gelegene Baumgruppe heran. Diese diente den Tieren seit eh und je als Schattenspender, da sie ansonsten ganztägig schutzlos der prallen Sonne ausgeliefert gewesen wären.

Niemals zuvor war dieses Vorgehen durch einen der Beteiligten auf dem Platz bemängelt worden. Diesmal erhielten wir sofort eine schriftliche Abmahnung[4] wegen vertragswidrigen Verhaltens mit Fristsetzung zum Rückbau der Zäune. Begründung: die Nichteinhaltung der Abstandsflächen zu den Gehölzgrenzen bewirke einen massiven Futtermangel für das Rehwild, welches sich außerdem nicht mehr aus dem Wald traue.

Dieses Beispiel mag einen kleinen Eindruck der vergifteten Stimmung und der feindseligen Haltung unserer Vertragspartner und der übrigen Beteiligten vermitteln, die das vorletzte Pachtjahr dann schließlich prägten.

 

Sommer 2013, die Situation eskaliert…

 

Was wir im Sommer 2013 auf dem Truppenübungsplatz dann aber außerdem noch erlebten, ist eigentlich kaum zu glauben. Zum Nachweis sind die erwähnten Dokumente als Anlagen angefügt. Mit Schreiben vom 03.07.2013 nebst Übersichtskarten[5] schränkte das Bundeswehrdienstleistungs-zentrum in Koblenz die Nutzung der durch uns gepachteten Flächen um ca. 1/4 (Ca. 50 – 60 Hektar!!!) für einen Zeitraum von 7 Wochen und einem Tag (!!!) ein. Genannter Grund: Die anstehende Schalenwildjagd durch das Forstrevier Westerwald. Es muss also erneut ein Amtshilfeersuchen des Bundesforstes gegenüber dem Bundeswehrdienstleistungszentrum gegeben haben, da der Bundeforst für das jagdliche Geschehen auf dem Gelände zuständig war und nicht das Bundeswehrdienstleistungszentrum. Außerdem hatte der bereits mehrfach erwähnte Bundesförster im Juni 2013 während eines „Abstimmungstermins“ auf dem Gelände bereits angekündigt, dass man uns noch schriftlich mitteilen werde, welche Flächen im Zusammenhang mit der Jagd in welchem Zeitraum nicht von uns genutzt werden dürften. Obwohl das Schreiben vom 03.07.2013 stammte, sollte die Nutzungseinschränkung rückwirkend vom 15.06.2013 an gelten? Die im Kartenmaterial kenntlich gemachten Flächen waren ausgerechnet jene Flächen, die wir zu diesem Zeitpunkt in der Weidesaison 2013 noch nicht genutzt hatten und die deshalb im geplanten Ablauf als nächstes dran gewesen wären. Dort standen große Mengen Futter, während wir gerade noch auf Flächen hüteten, die nun abgefressen und futterleer waren. Was tun? Die Aufforderung ignorieren? Obwohl wir die Einschränkung hinsichtlich der davon betroffenen Flächengröße und vor allem mit Blick auf die enorme zeitliche Länge für unangemessen und unverhältnismäßig hielten, beschlossen wir, uns zur Vermeidung weiterer Spannungen unbedingt daran zu halten. Wir hüteten unsere Schafe also weiter auf den bereits genutzten Flächen, was zwangsläufig zu einer „Überweidung“ derselben führte. Genau diese aber war gemäß §10 (9) Pachtvertrag nicht zulässig. Eben so wenig wie die Entstehung eines zu hohen Aufwuchses, welcher laut §10 (9) des Pachtvertrages ebenfalls als unzulässig galt. Auf den Flächen, die wir bis zum 04.08.2013 nicht nutzen durften entstand aber nun zwangsläufig ein viel zu hoher Aufwuchs, der nach Ende der Nutzungseinschränkung aufgrund der stark geminderten Futterqualität kaum noch einen Wert für uns besaß und von unseren Schafen auch nicht mehr sauber ausgefressen werden konnte. Die Qualität der Flächenpflege lies in diesem Sommer durch die enorme und in dieser Form noch nie zuvor in unserer Pachtzeit ausgesprochene Nutzungseinschränkung tatsächlich stark zu wünschen übrig und entsprach sicher nicht der „guten fachlichen Praxis“, wie es der Vertrag formulierte. Es ist fraglich, ob es rechtlich überhaupt zulässig war, die Nutzung der Pachtsache in diesem Umfang einzuschränken. Am Ende des Sommers hatten wir dadurch einen Teil der Flächen überweidet und auf einen anderen Teil befand sich ein zu hoher Aufwuchs. Wir wurden durch die Nutzungseinschränkung quasi genötigt, in mehrfacher Hinsicht vertragswidrig zu handeln, zumindest in Bezug auf die Qualität der Flächenpflege. Zu einer weiteren Schwierigkeit führte die Nutzungseinschränkung vom Sommer 2013: Gemäß Pachtvertrag war uns ausschließlich die Hütehaltung der Schafe gestattet, nicht aber die Haltung in Pferchen oder Weidenetzen. Aufgrund der in diesem Sommer stark eingeschränkten Weideflächen, setzten wir tagsüber zweiseitig Weidenetze bei der Herde ein, um den Einsatz der Hütehunde auf ein Mindestmaß zu beschränken und mit dem Ziel, einen ruhigeren „Stand“ der Schafe zu ermöglichen. Obwohl wir ganztägig bei den Schafen blieben, wurde uns deshalb später eine verbotene Netzhaltung der Schafe unterstellt. Frustriert verließen wir in diesem Jahr am 25.08. den Truppenübungsplatz und begaben uns auf die Herbstwanderung.

Kurz nachdem wir den Truppenübungsplatz verlassen hatten, wurden von unserem Vertragspartner Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde auf den Platz geladen, die dann gemeinsam mit der Bundeswehr eine Geländebegehung machten, um die mangelhafte Flächenpflege durch die Schäferei Klein zu dokumentieren. (!!!)

Am Donnerstag, den 19.09.2013 erreichte uns auf dem Postweg ein Schreiben des Bundeswehrdienstleistungszentrums[6] vom 17.09.2013, ebenfalls mit umfangreichen Übersichtskarten versehen, in dem wir mit Fristsetzung bis zum 23.09.2013, also bis zum darauffolgenden Montag aufgefordert wurden, unsere Bereitschaft zum Nachmulchen aller in den Übersichtskarten gekennzeichneten Flächen schriftlich mitzuteilen. In dem Schreiben wurde mitgeteilt, dass

  1. die Bundeswehr mit der Schafbeweidung das Ziel einer ordnungsgemäßen Flächenpflege verfolge (!!!!)
  2. gemäß Pachtvertrag die Verpflichtung zur Nachpflege bestehe, sofern dies aus den dort genannten Gründen erforderlich sei.
  3. bei einem Großteil der an uns verpachteten Flächen (man höre und staune) offensichtlich keine oder nur eine völlig unzureichende Flächenpflege stattgefunden habe. (Wie fühlt man sich, wenn man so etwas liest, nachdem man kurz zuvor für ca. ein Drittel der Sommerzeit ungefähr ein Viertel der Pachtflächen nicht nutzen durfte? Siehe oben)
  4. das Gras an vielen Stellen augenscheinlich nur niedergetrampelt worden sei.
  5. das Nachmulchen (mit dem Traktor nachmähen, zerkleinern und liegenlassen) die jetzt noch einzig mögliche und fachlich zweckmäßige  Pflege sei.
  6. man gezwungen (!) sei, den Pachtvertrag bei Nichteinhaltung zu kündigen.
  7.  wir ja bereits in diesem Jahr mehrfach gegen andere Vertragsverpflichtungen verstoßen hätten. Was natürlich nicht stimmte, es handelte sich bei diesen angeblichen Verstößen lediglich darum, dass wir…

a)      …auf unserem Ablammplatz wie schon viele Jahre zuvor die Zäune bis zu einer größeren Baumgruppe geführt hatten, um den neugeborenen         Lämmern und den Muttertieren Schatten zu ermöglichen (Angeblicher Verstoß gegen die Einhaltung der  Abstandsflächen zu Gehölzgrenzen) und

b)      … wegen der verfügten Nutzungseinschränkung mehrfach zweiseitig an der Herde Elektronetze gestellt hatten, um den Einsatz von Hunden zu         minimieren und einen ruhigeren „Stand“ der Herde zu ermöglichen. Gehütet hatten wir trotzdem. (Angeblicher Verstoß gegen das Verbot der            Netzhaltung)

Aus diesen beiden Punkten kann jeder Leser selber schlussfolgern, wie das Verhalten der Bundeswehr an dieser Stelle einzuschätzen ist.

Da wir an dem Donnerstag, an dem uns die Post der Bundeswehr erreichte, spät nach Hause gekommen waren, beschlossen wir, das Kartenmaterial am folgenden Tag bei der Schafherde in Ruhe zu studieren. Dabei stellten wir fest, dass es

  1. große Schnittmengen zwischen den Flächen, für die uns die Nutzung untersagt worden war und den Flächen, die wir nun maschinell nachpflegen sollten, gab.
  2.  dass es sich bei dem überwiegenden Teil der betroffenen Flächen um solche Flächen handelte, die

a)      aufgrund ihrer uns bekannten Geländestruktur (schwere Unebenheiten, große Steine etc.) maschinell gar nicht bearbeitbar waren (Sehr große Gefahr der Beschädigung der eingesetzten Maschinen)

b)      selbst die Bundeswehr niemals zuvor mit Maschinen bearbeitet hatte, da dies viel zu gefährlich war.

Uns wurde schlagartig klar dass wir die maschinelle Nachpflege nicht bis zum 23.09. schriftlich zusagen konnten. Außerdem wussten wir, dass sowohl der Bundeswehr als auch der Unteren Naturschutzbehörde nach der Geländebegehung klar sein musste, dass die maschinelle Nachpflege nur auf sehr wenigen der genannten Flächen überhaupt möglich war. Wir spürten deutlich, dass man uns einfach loswerden wollte und wussten nicht, was wir tun sollten. Dementsprechend versuchten wir am darauffolgenden Montag zunächst erst einmal Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, um eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Darüber versäumten wir es, an diesem Tag mit der Bundeswehr Kontakt aufzunehmen. Die gestellte Frist zur schriftlichen Zusage bezüglich der Nachpflege der Flächen verstrich.

Prompt erhielten wir mit Schreiben vom 26.09.2013 die fristlose, hilfsweise fristgerechte Kündigung[7].

Die genannten Gründe waren allesamt inhaltlich unzutreffend, die Vorwürfe künstlich konstruiert und sämtliche angeblichen Vertragsbrüche beschränkten sich auf die o.g. Vorgänge. Die hauptsächlich zum Anlass genommene unzureichende Flächenpflege war durch die Bundeswehr (auf Betreiben des Bundesforstes) mit der Nutzungseinschränkung wegen der Schalenwildjagd selber verursacht worden. In der Vergangenheit hatte die Bundeswehr immer dann, wenn kleinere Flächen aus militärischen Gründen kurzzeitig nicht gehütet werden konnten, diese anschließend auch selber nachgepflegt! Nach kleineren Nutzungseinschränkungen durch die Bundeswehr war in der Vergangenheit nie zuvor die maschinelle Nachpflege gefordert worden, da wir die dadurch entstehenden Mängel des Pflegezustandes nicht zu verantworten hatten. Zur maschinellen Nachpflege waren wir bislang immer nur dann verpflichtet gewesen, wenn die Gründe für einen unzureichenden Pflegezustand durch uns zu verantworten waren. Dieses Prinzip sollte auf einmal keine Geltung mehr haben. Mit dem „Rücken an der Wand“, das Ende unseres Betriebes vor Augen, beschlossen wir, diese Ungerechtigkeit nicht zu akzeptieren und klagten vor dem Amtsgericht Altenkirchen gegen die ungerechtfertigte Kündigung.

An dieser Stelle muss der Fairness halber noch ergänzt werden, dass es die Nutzungseinschränkungen vom Sommer 2013 auch für den auf der Ostseite des damaligen Truppenübungsplatzes befindlichen Schäfereibetrieb Schwarz gab. Zumindest offiziell. Zumindest auf dem Papier. Zumindest in der späteren Diskussion. Keinesfalls durfte ja der Eindruck der Ungleichbehandlung entstehen.

 

Sommer 2014 – das letzte Pachtjahr auf dem Stegskopf

 

Als wir im Frühsommer 2014 zum letzten Mal mit unserer hochtragenden Mutterschafherde die Pachtflächen auf der Grundlage des noch geltenden Vertrages betraten und die Sommerbeweidung begannen, gerieten all jene, die uns hatten loswerden wollen, völlig außer sich und ließen sich zu absolut unangemessenem Vorgehen verleiten. Die Entgegennahme der veterinärmedizinischen Unbedenklichkeitsunterlagen, die wir der Bundeswehr zu Beginn jeder Weidesaison vorzulegen hatten, wurde von der zuständigen Dienststelle verweigert. Wir wurden außerdem massiv bedroht, unter Druck gesetzt und aufgefordert, den Truppenübungsplatz mit der Schafherde sofort zu verlassen. Man drohte uns damit, dass wir unter Einsatz der Feldjäger (!) der Bundeswehr mit der Schafherde gewaltsam von der Pachtfläche entfernt würden, sollten wir nicht freiwillig unverzüglich den Truppenübungsplatz verlassen. Wer dies nicht glaubt, kann gerne Einsicht in einen in dieser Zeit entstandenen Aktenvermerk der Bundeswehr[8] nehmen. Da wir nach der Verweigerung der Annahme der o.g. Bescheinigungen darum gebeten hatten, dass man uns dies doch bitte schriftlich bescheinigen möge, damit wenigstens dokumentiert war, dass wir die Unterlagen versucht hatten abzugeben, kamen wir in den Besitz dieses Aktenvermerkes. Teilweise hatten wir in diesen Tagen regelrecht Angst vor dem, was noch passieren würde. Die Drohung der Gewaltanwendung mittels Feldjäger der Bundeswehr empfanden wir als Nötigung. Was, wenn man tatsächlich nicht vor Gewaltanwendung zurückscheuen würde? Wo sollten wir mit über 300 hochtragenden Mutterschafen, die kurz vor der Ablammung standen, hin? Zum Glück klärte unser umgehend kontaktierter Anwalt in einem Telefonat die zuständige Dienststelle der Bundeswehr erst einmal in aller Deutlichkeit über die Rechtslage auf und stellte klar, dass der Pachtvertrag wegen der Klage und des laufenden Verfahrens vor Gericht Bestand hatte, bis es zu einer Entscheidung des Gerichts in der Angelegenheit kommen würde. Die Auffassung, nicht der Pachtvertrag, sondern die Kündigung sei wirksam, entbehrte schlicht jeder rechtlichen Grundlage und konnte zum damaligen Zeitpunkt von niemandem, der die Sachlage kannte, ernsthaft vertreten werden. Genau dies aber taten einige der Beteiligten hartnäckig und ließen damit einen deutlichen Blick auf ihre innere Haltung zu.

So kam es dann, dass wir im Sommer 2014 unsere Schafe auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes rechtmäßig hüten konnten, wenn auch unter Bedingungen, die als unschön bezeichnet werden müssen. Eine argwöhnische und engmaschige Beobachtung seitens der Bundeswehr und des Bundesforstes wurde uns zuteil. Was den Beteiligten vermutlich der größte Dorn im Auge war, war der Umstand, dass unser Betrieb über die Zeit der militärischen Nutzung hinaus einen gültigen Pachtvertrag besaß, nämlich bis zum 31.12.2014. Die militärische Nutzung des Platzes endete formal und offiziell am 30.06.2014. Zum 01.07.2014 ging der Truppenübungsplatz regulär in die Zuständigkeit der BImA über. Damit war die BImA als Rechtsnachfolgerin der Bundeswehr automatisch auch unser neuer Vertragspartner, was uns gegenüber oft bestritten wurde. Mehrfach teilte man uns von Seiten des Bundesforstes mit, es habe niemals ein Vertragsverhältnis zwischen der BImA und der Schäferei Klein gegeben. Dies war natürlich falsch, denn vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2014 war die Bundeswehr nicht mehr unser Vertragspartner, sondern automatisch die BImA. Mit Schreiben vom 12.12.2014 forderte uns dann auch die BImA und nicht die Bundeswehr zur Schlüsselrückgabe auf. In diesem Schreiben wurde von der BImA unter Anderem erwähnt, dass gegen uns „ein Bußgeldverfahren wegen der Verletzung der einschlägigen Betretungs- u. Befahrungsverbotes anhängig“ sei. Warum musste dieser Satz in einem Schreiben, dass die Rückgabe der Schlagbaumschlüssel zum Ziel hatte, Erwähnung finden? Auf jeden Fall wurde sofort deutlich, dass irgendjemand außerordentlich bemüht gewesen war, diese offensichtlich so wichtige Information zu verbreiten. Was war geschehen?

Weitere Drohungen und Einschüchterungsversuche

 

Zum 01.07.2014 trat zeitgleich mit der Zuständigkeit der BImA für den ehemaligen Truppenübungsplatz die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung der Aufsichts- u. Dienstleistungsdirektion Rheinland Pfalz (ADD) für das ehemalige Militärgelände in Kraft, die ein umfangreiches Betretungsverbot für die Flächen enthielt. Die Zufahrten der Platzrandstraßen wurden in der Folge mit großen Steinen verbarrikadiert usw. Betretung und Befahrung des Geländes war ab sofort nur noch mit Ausnahmegenehmigung der ADD gestattet, also nur noch für den Personenkreis der offiziell auf dem Platz tätigen Akteure. (Kampfmittelräumdienste, Bundesforst, usw.). Wir befanden uns zu diesem Zeitpunkt mit unserer Schafherde rechtmäßig auf den von uns gepachteten Flächen, wie dies seit 2003 all die Jahre im Sommer der Fall gewesen war. Wo hätten wir auch sonst sein sollen? Der noch gültige Pachtvertrag legitimierte unsere Anwesenheit auf dem Gelände und bildete die Rechtsgrundlage dafür, dass wir uns dort aufhielten und auch aufhalten mussten, da wir schlicht nicht über Alternativflächen verfügten. Außerdem enthielt unser Pachtvertrag einen Haftungsausschluss des Verpächters, so dass wir sowieso das gesamte Gefahrenrisiko für uns und unsere Tiere selber trugen – und dass nicht erst seit Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung!!!

Wenige Tage nach Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung erschienen bei unserer Schafherde am 03.07.2014 die Ordnungsamtsleiter der Kreise Altenkirchen und  Westerwaldkreis in Begleitung des für das Gelände zuständigen Bundesförsters, sowie dessen Vorgesetzter aus Bad Kreuznach, ferner ein weiterer Mitarbeiter des Bundesforstes – allesamt in der schnell deutlich werdenden Absicht, uns unter Androhung eines Bußgeldes unverzüglich des Platzes zu verweisen. Begründung: Fehlende Betretungsbefugnis mangels einer Ausnahmegenehmigung der ADD Trier. Wir wurden tatsächlich aufgefordert, sofort das Gelände zu verlassen, da wir mit unserer Anwesenheit gegen die neue Gefahrenabwehrverordnung verstoßen würden. Jeder Leser sollte an dieser Stelle einfach einmal innehalten und darüber nachdenken, was da gerade geschah: Mindestens zwei Bundesbeamte, die die Rechts- u. Sachlage sehr genau kannten, sowie zwei Behördenvertreter die von Ersteren vermutlich auf den (angeblichen) „Verstoß“ aufmerksam gemacht worden waren, stellten sich hier gemeinsam mit weiteren „Zeugen“ gegen einen einzelnen Schäfer (und seine Frau), die seit weit mehr als einem Jahrzehnt ihre Schafe rechtmäßig auf dem Gelände hüteten und die zu diesem Zeitpunkt sowieso nicht über Alternativen verfügt hätten. Wir waren aufgrund der eindrucksvoll auftretenden Übermacht erneut enorm eingeschüchtert, verhielten uns aber ruhig, da wir uns im Recht wussten. (Denkwürdiges Detail nebenbei erwähnt: Ausgerechnet an dem Tag, an dem dies geschah und die beiden Behördenvertreter auf dem Gelände anwesend waren, befand sich die Schäferei Schwarz - welch ein „Zufall“… - neben dem ehemaligen Truppenübungsplatz. Anschließend konnte die Schäferei Schwarz – auch ohne Ausnahmegenehmigung der ADD- weiter auf dem Gelände wirtschaften, ohne mit Unbequemlichkeiten durch Behördenvertreter behelligt zu werden.) Zurück zur Situation: Trotz unserer Erläuterungen zur tatsächlichen Sachlage wurde uns gegen besseres Wissen der Beteiligten kurz darauf eine Anhörung, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und schließlich ein Bußgeldverfahren durch die Kreisverwaltung Altenkirchen angehängt. Dies war neben den Ereignissen vom Sommer 2013 der für uns erstaunlichste und verletzendste Vorgang überhaupt. Dass sich die hier genannten Personen trotz der jederzeit nachprüfbaren Rechtmäßigkeit unseres Aufenthaltes auf dem Gelände in erkennbar feindseliger Haltung und jenseits jeglicher Objektivität nicht zu schade waren, uns gegen besseres Wissen ein Bußgeldverfahren anzuhängen, konnten wir einfach nicht begreifen. Allerdings wurde uns später bewusst, wofür dieses Bußgeldverfahren im „Plan“ derer, die es angestrebt hatten, gut war. Es hatte den „Nutzen“, dass wir nun in zweierlei Hinsicht sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Verantwortlichen der BImA (Die die Flächenbewirtschaftung künftig vermutlich verantworten würde) verunglimpft und in Misskredit gebracht werden konnten:

  1. Erstens konnte behauptet werden, dass die Schäferei Klein sich ja schließlich „im Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland“ befinde. (Soll heißen: Neben dem dauerhaft vertragswidrigen Verhalten sind die Kleins auch noch streitsüchtig und klagefreudig… – was natürlich falsch war, denn wir hatten uns niemals vertragswidrig verhalten und geklagt hatten wir wie oben geschildert gegen eine ungerechtfertigte Kündigung und um unseren Betrieb zu retten.)
  2. Zweitens konnte jetzt auch noch darauf hingewiesen werden, dass gegen die „bösen“ Kleins ja schließlich außerdem auch noch ein Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Altenkirchen anhängig sei. (Dort landete das Verfahren schließlich, nachdem wir natürlich kein Bußgeld bezahlt hatten)

Zwei willkommene Argumente, die man in den nächsthöheren Dienststellen des Bundesforstes (in Bad Kreuznach und Hannover)  später offensichtlich ungeprüft übernahm,  um sie schließlich als Gründe für die Ablehnung eines neuen Pachtvertrags mit unserem Betrieb einzusetzen.

Aufgrund unserer Weigerung, das unberechtigt verhängte Bußgeld zu bezahlen, wurde das Verfahren schließlich an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Für den 22.05.2015 wurde ein Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Altenkirchen angesetzt, zu dem wir vorgeladen wurden. Ebenso mussten sämtliche o.g. Zeugen zu dem Termin erscheinen. 

Es kam, wie es aufgrund der Sachlage kommen musste: Nach Anhörung und Entlassung der Zeugen teilte der vorsitzende Richter mit, er werde der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens empfehlen. (2015 wurde das Verfahren offiziell eingestellt. – Anlage 14)

Unter anderem hatten die Zeugen ausgesagt, man habe unsere Anwesenheit auf dem Gelände bei einer Begehung „zufällig“ festgestellt, was – wenn überhaupt – natürlich nur für einen Teil der Zeugen gelten konnte, da die übrigen Zeugen uns (wie oben im Bericht geschildert) bereits im selben Sommer versucht hatten von dem Gelände zu vertreiben und über unsere Anwesenheit auf dem Gelände sehr genau Bescheid wussten. Selbst wenn die beiden Ordnungsamtsleiter der Kreise, die für die Umsetzung der Gefahrenabwehrverordnung zuständig waren (und sind) nichts von unserer Anwesenheit auf dem Gelände gewusst haben sollten (was aus guten Gründen bezweifelt werden darf) hätten die übrigen Beteiligten Erstere damals sehr schnell aufklären und über den wahren Sachstand informieren können. Da sie dies offensichtlich bewusst unterließen, obwohl ihnen bekannt war, dass wir nach der geltenden Rechtslage rechtmäßig aufgrund eines gültigen Pachtvertrages unsere Schafherde auf dem Gelände hüteten, muss ihnen eine sehr niedrige Motivlage unterstellt werden. Insbesondere der oben mehrfach erwähnte Bundesförster scheint offensichtlich keine Probleme damit gehabt zu haben, vor Gericht auszusagen, es habe keine Rechtsgrundlage für unsere Anwesenheit auf dem Gelände gegeben, und er habe damals durch Mitteilung der Bundeswehr lediglich den Kenntnisstand gehabt, dass unser Pachtvertrag rechtswirksam gekündigt worden sei. Wie unglaubwürdig diese offensichtliche Falschaussage ist, kann sich jeder Leser selber denken, der sich bewusst macht, dass bei einem Bundesförster als Bundesbeamtem aufgrund seiner beruflichen Qualifikation ausreichende Kenntnisse der rechtlichen Situation vorausgesetzt werden können. Wenn ein Pächter gegen eine aus seiner Sicht unberechtigte Kündigung klagt, hat der Vertrag bis zu einer rechtswirksamen Entscheidung des Gerichtes, welches sich mit dem Fall befasst, Geltung – und nicht umgekehrt! Unser Anwalt hat dies in einem Schreiben vom 10.07.2014 an das Bundeswehrdienstleistungszentrum und an den genannten Bundesförster so formuliert:

„(…) Offensichtlich ist Ihnen die Rechtslage nicht bekannt. Wenn Sie bzw. Herr XX meinen, den mit der Bunderepublik Deutschland über das Pachtgelände geschlossenen Pachtvertrag, ignorieren zu müssen und im Wege von Selbstjustiz gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen zu dürfen, erlauben wir uns auch auf die strafrechtliche Relevanz Ihres Tuns hinzuweisen.

Fakt ist, dass für das hier maßgebende Gelände ein Pachtvertrag existiert, der, solange der Rechtsstreit beim Amtsgericht Altenkirchen zum Aktenzeichen 2 Lw 15/13 noch nicht rechtskräftig entschieden ist, nach wie vor gilt, und daher unser Mandant ein Recht zum Besitz der Flächen hat. Ihnen liegt weder ein Räumungstitel vor noch eine sonstige Berechtigung! (…)“

 

Erneute Bewerbung um Pacht und Bewirtschaftung

von Teilflächen des Stegskopf 

 

Zum Ende des Jahres 2014 bewarben wir uns erneut[9] um Pacht und Bewirtschaftung der zuvor gepachteten Flächen, in der damals noch illusionären Annahme, man werde uns bei der nun zuständigen BImA unvoreingenommen begegnen, unsere langjährige Pachtzeit auf dem Gelände, sowie unsere betriebliche Abhängigkeit von den Weideflächen berücksichtigen. Doch weit gefehlt. Es war bezüglich der Schäferei Klein bereits eine 100%ige Vorarbeit geleistet worden, so dass die zuständigen Dienststellen von BImA und Bundesforst ein neues Pachtverhältnis kategorisch ablehnten[10]. Zunächst gab es auf unsere schriftliche Bewerbung bis Ende Januar 2015 überhaupt keine Reaktion, weshalb wir mit Schreiben vom 01.02.2015[11] dringlich erinnerten. Erst dann wurde uns geantwortet. An offiziellen Begründungen fehlte es nicht:

  1. Die „Umstände der Vertragsbeendigung des vormaligen Pachtverhältnisses“ stünden einem erneuten Vertragsabschluss entgegen.
  2. Die abschließenden Flächenempfänger stünden noch nicht fest und es sei noch nicht klar welche Anforderungen im Zusammenhang mit dem Nationalen Naturerbe schließlich an die Flächenpflege gestellt werden würden.

Daraufhin baten wir um einen dringlichen Gesprächstermin, um den tatsächlichen Verlauf darzustellen. Das Gespräch wurde uns gewährt, fand in Bad Kreuznach statt und machte einmal mehr die grundsätzlich ablehnende Haltung uns gegenüber deutlich. Es kamen weitere Argumente dazu:

Unsere Bewerbung werde nach Datum des Posteingangs berücksichtigt, sie sei demnach die letzte von über 21 Bewerbungen…

Usw. Usw.….

Wir wurden in dieser Phase intensiv von vielen uns nahe stehenden Menschen, auch von solchen, mit denen wir bislang wenig Kontakt hatten auf vielerlei Weise unterstützt. Darüber haben wir uns sehr gefreut und danken all jenen Menschen für ihren großartigen Einsatz für uns und unseren Betrieb.

Insbesondere möchten wir den Einsatz von Herrn Wolfgang Stock (BUND Kreisgruppe Altenkirchen), der  2012 für seinen unermüdlichen Einsatz um den Natur- und Umweltschutz mit der Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz geehrt wurde, mit besonderem Dank erwähnen.

Ebenso danken wir in besonderer Weise Herrn MdL Michael Wäschenbach (CDU), der sich nicht nur oft Zeit für uns genommen hat, sondern schließlich auch viele intensive Bemühungen anstellte, um uns zu helfen.

 

Ein großer Verlust

 

Trotz intensiver Bemühungen war es uns jedoch bis Anfang des Jahres 2015 nicht gelungen, alternative und vor allem geeignete Pachtflächen zu erhalten. Finanziell machte unsere Schäferei ohne die Zahlungsansprüche der ehemaligen Pachtflächen, vor allem aber ohne die Weideflächen selber, keinen Sinn mehr. Im Frühjahr 2015 standen wir deshalb kurz vor der Betriebsaufgabe und trennten uns auch von einem Großteil der Tiere.

Die trächtigen Mutterschafe aber …

                                                                                   …behielten wir dann schließlich vorerst doch…                                           

 

Sommerweide 2015

 

Wir behielten die Mutterschafe, weil wir durch weitere intensive Bemühungen als Übergangslösung für einen Sommer Flächen von Privatleuten und von Verwandten mit landwirtschaftlichen Betrieben nutzen konnten, die sich aber im Laufe des Sommers als zu klein und nicht tauglich für unser Betriebskonzept erwiesen. (Keine zusammenhängenden Flächen, Überwindung größerer Distanzen während der Lammzeit usw., außerdem mussten die bisherigen Nutzer dieser Flächen die eigene Nutzungseinschränkung vergütet bekommen, was wesentlich teurer als die bisherige Pacht ausfiel…)

Wir konnten so zwar dank der Hilfe und Unterstützung von Familienangehörigen und Freunden für diesen Sommer die Futtergrundlage unserer deutlich verkleinerten Herde gerade so sichern, leider konnten wir für 2015 aber nur sehr wenige Flächen für die Beantragung von Zuschüssen nutzen, was den Fortbestand unseres Betriebs nach wie vor in Frage stellt.

 

Wie es danach weiterging...

 

Der weitere Verlauf gestaltete sich grob wie folgt:

- Im November 2015 wurde der Ereignisbericht mit einem dringlichen Gesuchsschreiben an den Bundesvorstand der BiMA gesandt.
- Es erfolgte bis zum 08.01.2016 keine Reaktion seitens der BiMA
- Zwischenzeitlich hatten sich der Bundestagsabgeordnete und Staatssekretär beim Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung,Peter Bleser, mit einem persönlichen Schreiben und der Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach mit mehreren Terminanfragen an den Vorstandssprecher der BImA, Herrn Dr. Jürgen Gehb, gewandt.
- Es erfolgten gegenüber Herrn Peter Bleser eine Zurückweisung der Darstellungen des Ereignisberichtes und gegenüber Herrn Wäschenbach zunächst einige Hinhaltungen und schließlich ebenfalls eine inhaltliche Zurückweisung ohne Begründung in Form eines Biefs des (für den Bundesforst zuständigen) BiMA-Vorstandsmitgliedes,  Herrn Axel Kunze. Dem Gesprächswunsch wurde allerdings entsprochen. Das Gespräch zwischen Herrn Kunze, Herrn Michael Wäschenbach und Wolfgang Stock sollte Ende Januar stattfinden, wurde seitens der BImA aber kurz vor dem vereinbarten Termin wieder abgesagt und auf den 15.02.2016 verschoben.
- Parallel zu diesen Vorgängen wurde am 18.01.2016 eine Petition für die Schäferei Klein in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht
. Deren Prüfung und Ergebnis stehen noch aus.
- Die Bundestagsabgeorneten Antje Lezius und Erwin Rüddel haben zugesagt, den Verlauf der Petition zu begleiten.
- Derweil sind wir mit unserer vollerwerblichen Schäfereibetrieb nach fast zweijähriger Auseinandersetzung ziemlich "angeschlagen" und haben nur noch wenig Hoffnung, dass unser Betrieb eine Überlebenschance hat.
 
Hauptsächlicher Grund für die Existenzgefährdung ist neben dem Wegfall der sommerlichen Futtergrundlage des Betriebes der drohende Verlust der betrieblichen Zahlungsansprüche auf die bisher gepachteten Flächen.

Hier die wesentlichen Auswirkungen der Ereignisse auf unsere Schäferei:

a) die Herde musste im Zusammenhang mit den Querelen und der Kündigung 2014  ca. halbiert werden. (Um den Sommer 2015 zu überstehen), das bedeutet, auch die Anzahl der zu vermarktenden Lämmer in 2015 hat sich halbiert. (Halbierung des Einkommens)

b) Verlust der betrieblichen Zahlungsansprüche des Betriebes. (Schlimmste Auswirkung) Wir haben 2015 versucht, einen Härtefall geltend zu machen, darüber gibt es aber noch keine Entscheidung. Wenn 2016 keine Pachtflächen nachgewiesen werden können, gehen die Ansprüche definitiv verloren.

c) Außerdem haben wir in 2015

- die Zahlung ihrer Rentenversicherungsbeiträge eingefroren (mit allen negativen Folgen für später)
- die Zahlung der Lebensversicherung eingefroren
- die Zahlung der Verbindlichkeiten für unsere Immobilie ebenfalls ruhen lassen.

Dies alles stellt den Hintergrund dafür dar, warum es keinen Sinn macht, den Betrieb ohne eine erneute Pachtmöglichkeit auf dem Stegskopf weiter zu erhalten. Selbst wenn es zu einer erneuten Pachtmöglichkeit kommt, wird der Betrieb mehrere Jahre benötigen, um die Auswirkungen der bisherigen Ereignisse zu kompensieren.

 Parallel zum laufenden Petitions-Prüfverfahren haben wir uns am 08.02.2016 um die Bewirtschaftung einer durch den Bundesforstbetrieb Schwarzenborn öffentlich ausgeschriebenen 200 ha großen Beweidungsfläche in Glimmerode und Hambach bei Hessisch Lichtenau beworben. 

Die Ausschreibung der Beweidungsfläche erfolgte in der Ausgabe Nr. 5 des „Hessenbauer“ (Landwirtschaftliches Wochenblatt / „Landbote für Rheinhessen und die Pfalz“) und wurde uns von einem  Schäferkollegen zugeleitet.

Die Bewerbung erfolgte gemäß Vorgabe in der Ausschreibung per E-Mail an den Bundesforstbetrieb Schwarzenborn.

Am Montag, den 15.02.2016 hat es dann in Siegburg ein Gespräch gegeben zwischen dem rheinlandpfälzischen Landtagsabgeordneten Michael Wäschenbach, Herrn Wolfgang Stock (BUND-Kreisgruppe Altenkirchen und offizieller Sprecher des BUND-RLP für den Stegskopf) und dem Mitglied des Vorstands der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, zuständig für die Sparten Verkauf, Portfoliomanagement und Bundesforst sowie für den Stabsbereich Einkauf, Herrn Axel Kunze.

 In diesem Gespräch, in dem Herrn Wäschenbach und Herrn Stock konkret noch einmal um die Möglichkeit einer kurzfristigen Flächenpacht auf dem Stegskopf durch die Schäferei Klein gebeten haben, teilte Herr Axel Kunze den beiden Gesprächspartnern mit, dass die BImA hierzu durchaus nicht gewillt und dass dies auch nicht möglich sei, da man bereits mit der Schäferei Schwarz einen Pachtvertrag über die Flächen mit einer 5-jährigen Laufzeit abgeschlossen habe.

Sollte dies zutreffend sein, wirft das Fragen auf:

1. Wie kann die BImA ohne ein öffentliches und transparentes Ausschreibungsverfahren staatseigene Flächen in dieser Größenordnung und mit einer solchen Laufzeit freihändig verpachten?

2. Durfte die BImA angesichts der gerade erst im Bundestag beschlossenen, wenn auch noch nicht abgeschlossenen Übertragung der Flächen an die DBU einen solchen Pachtvertrag überhaupt abschließen?

 Weiter wurde in dem Gespräch deutlich, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorgängen, die in dem Ereignisbericht der Schäferei Klein geschildet werden, im BImA-Vorstand offensichtlich nicht angemessen oder gar nicht stattgefunden hat. Herr Kunz hat noch einmal die vollständig unzutreffende Sichtweise vertreten, die Schäferei Klein habe sich während der langjährigen Pachtzeit auf dem Stegskopf dauerhaft vertragswidrig verhalten. Das Gegenteil ist der Fall. Bedauerlicherweise hat Herr Kunz damit scheinbar ungefiltert die Behauptungen der untergebenen Bundesforstdienststellen und des vor Ort wirkenden Bundesförsters übernommen.

 Weiter hat Herr Kunz behauptet, es habe niemals ein Vertragsverhältnis zwischen der BImA und der Schäferei Klein gegeben. Dies haben zuvor bereits alle Beteiligten des Bundesforstes immer wieder behauptet. Die Aussage ist wie oben bereits erwähnt nachweislich falsch.  Nach Aufgabe der militärischen Nutzung des Geländes und Übergabe desselben von der Bundeswehr an die BImA, trat Letztere nach geltendem deutschen Recht als Rechtsnachfolgerin automatisch in die bestehenden Pachtverträge ein bzw. übernahm diese als nunmehriger Vertragspartner der Pächter. Für die Schäferei Klein bestand dieses Pachtverhältnis mit der BImA vom 01.07.2014 bis zum 31 .12.2014.

Kenntnis von den existenziellen Schwierigkeiten der Schäferei Klein durch den Verlust der Pachtflächen hatte die BImA bereits seit der offiziellen Neubewerbung der Kleins im November 2014.

Herr Kunz hat in dem Gespräch mit Herrn Wäschenbach und Herrn Stock erwähnt, die BImA sei bereit, die Bewerbung der Schäferei Kein für die Pachtflächen in Schwarzenborn zu unterstützen, sofern die Kleins sich bei der BImA entschuldigen würden.

Diese Aussage hat das Ehepaar Klein und die Unterstützer stark befremdet, weil sie die Realität verdreht und offensichtlich davon ausgeht, dass die Sichtweise der BImA die allein wahre ist.

Auf den ersten Blick scheint das Angebot, Herrn Klein nun bei der Anpachtung der 200ha in Schwarzenborn

behilflich zu sein bzw. die Bewerbung zu unterstützen, positiv.

Leider sprechen nach gründlicher Kalkulation einige schwerwiegende und nachvollziehbare  finanzielle uns sonstige Gründe dagegen, so dass die Pacht der Flächen in Schwarzenborn für unsere Schäferei wirtschaftlich nicht vertretbar ist:

1. Eine Sommerweide in mehr als 200 km Entfernung vom Betriebssitz (Stallungen, Wohngebäude) bringt enorme finanzielle Zusatzbelastungen mit sich

    a) Tiertransportkosten im Frühjahr und Herbst in Höhe von ca. 6.000,00 € (Hin- u. Rückfahrt)


    b) Fahrtkosten für das mehrfache wöchentliche Pendeln zwischen Betriebssitz und Sommerweide


    c) Kosten der Unterkunft bzw. Übernachtungskosten, selbst wenn die Kleins die "Variante Wohnwagen"                    wählen würden (Anschaffungskosten)

2. Das betriebliche "Kapital" (die Anzahl der Mutterschafe) wurde wegen des Flächenverlustes so stark minimiert, dass es mehrere Jahre zum "Wiederaufbau" brauchen wird.

3. Wegen der Ungewissheit über die Sommerweide 2016 sind die Mutterschafe bislang nicht tragend = kein Ertrag in 2016

4. Wenn wieder Lämmer geboren werden, würde in den nächsten Jahren jeweils die Hälfte für den Wiederaufbau der erforderlichen Mutterschafanzahl benötigt.

5. Neben den Tiertransportkosten, muss der Transport als  solcher über eines so große Distanz aus tierschutzrechtlichen Gründen als kritisch bewertet werden.

5. Der problematischste Umstand aber ist der Wegfall betrieblicher Zahlungsansprüche. Hierzu nochmal der Hintergrund:

Durch die jüngste Agrarreform konnten landwirtschaftliche Betriebe nur jene Flächenansprüche im Bestand übernehmen, für die sie zum Anmeldestichtag 2015 entsprechende Flächen nachweisen konnten. Die Kleins hatten bislang 87 Flächenansprüche, über die sie in der Vergangenheit jährlich ca. 27.500 € Zuschüsse für ihren Betrieb erhielten.

 

 

(Nachzulesen im Internet: http://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/afig/Suche)


Durch den Verlust des Pachtvertrages konnten wir nur noch einen nicht nennenswerten Bruchteil der bisherigen Flächen geltend machen, da wir nur wenige ha Fläche nachweisen konnten. Die 87 ursprünglichen Zahlungsansprüche des Betriebes sind damit auch für die Zukunft nicht mehr im betrieblichen Eigentum. Dass der Härtefallantrag, den wir 2015 gestellt haben aussichtsreich ist, ist eher unwahrscheinlich.

Es gibt keine klare gesetzliche Regelung für diesen Fall. Die 27.500 € fehlen unserem Betrieb im Wirtschaftsjahr 2015. Dies muss man bedenken.

Die rheinlandpfälzischen Zahlungsansprüche wären (wenn überhaupt der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass der Härtefallantrag von 2015 positiv ausfällt und die ursprünglichen 87 betrieblichen Zahlungsansprüche dem Betrieb wieder zugesprochen werden) nur auf Flächen in Rheinland Pfalz geltend zu machen, nicht aber in Hessen.
Der Betrieb könnte in Hessen auf dem "freien Markt" für schätzungsweise  300 - 350 €/Stück Zahlungsansprüche erwerben, was bei 100 Zahlungsansprüchen erst einmal mit ca. 35.000 € über einen Kredit vorfinanziert werden müsste.

Die Summe würde die Zuschüsse von ca. 1 1/2 Jahren erst einmal "auffressen", sofern die Anträge überhaupt positiv bewilligt würden.
Vielleicht wird vor diesem Hintergrund und den genannten  Zahlen verständlich, warum wir mit der Anpachtung der 200ha in Schwarzenborn nicht nur ein sehr hohes Risiko eingehen, sondern am Ende den Betrieb nur noch weiter in rote Zahlen bringen würden.  Dies weit mehr, als bei der später unten genannten Variante des weiteren Vorgehens.

Dieses Risiko ist für uns nicht mehr tragbar, zumal wir bereits beide über 50 jahre alt sind.

Die größte Hemmschwelle, jetzt den Betrieb aufzugeben, liegt in dem Umstand, dass es neben der finanziellen auch noch die emotionale und menschliche Seite gibt. Wir haben beide unser ganzes Leben lang mit Schafen gearbeitet und sind Schäfer quasi mit "Leib und Seele". Was die Betriebsaufgabe 10 - 15 Jahre vor der Zeit für uns bedeutet, ist von außen kaum nachzuvollziehen.

 Derzeit führen wir deshalb Gespräche mit den Landwirten, die uns 2015 verschiedene Teilflächen zur Verfügung gestellt hatten. Unter Umständen werden wir nun aus den vorgenannten Gründen versuchen, den Betrieb im Sommer 2016 noch einmal mit unserer Schafherde auf diesen Flächen zu verbringen, auch wenn dies zum zweiten Mal ein negatives Betriebsergebnis und eine weitere Verschuldung bedeutet.

Getragen wird der Versuch von der Hoffnung, doch noch einmal auf den unmittelbar an seinen Wohnsitz angrenzenden Flächen des Stegskopf einige Jahre Pachtflächen nutzen zu können.

 Am 04.03.2016 hat uns der Bundesforstbetrieb Schwarzenborn, Küppelstr. 6, 36280 Oberaula per E-Mail das 7 Din A4 umfassende Beweidungskonzept für den ehemaligen Übungsplatz Glimmerode und Hambach bei Schwarzenborn zukommen lassen. Wir werden dies nun erst einmal inhaltlich prüfen.

Am 09.03.2016 mussten wir nach intensiven Überlegungen unsere Bewerbung auf die Flächen in Schwarzenborn zurücknehmen, die detaillierten Gründe können in unserer entsprechenden Mail nachgelesen werden...

 

 Eine Klarstellung...

...und was uns besonders betroffen gemacht hat...

 

Auffallend oft haben Verantwortliche der BImA während der ganzen Zeit, innerhalb derer wir verzweifelt um den Erhalt unserer bisherigen Pachtflächen bemüht waren hervorgehoben, es habe nie ein Vertragsverhältnis zwischen der BImA und unserer Schäferei gegeben. Mit dieser unwahren Behauptung will die BImA bewusst von ihrer Verantwortung gegenüber unserem Betrieb ablenken. Fakt ist, dass wir zu dem Zeitpunkt, an dem die militärische Nutzung des Geländes endete und die BImA die Flächen als neue Eigentümerin übernahm, immer noch zu den beiden langjährigen Pächtern und Bewirtschaftern der Grünlandflächen des Stegskopf gehörten. Tatsache ist nachweislich auch, dass die BImA als Rechtsnachfolgerin der Bundeswehr vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2014 unser Vertragspartner war. Besonders verwerflich ist die harte Haltung der BImA gegenüber unserem Betrieb, wenn man bedenkt, dass bei der BImA jederzeit folgender Sachverhalt bekannt war: Einen existenziell relevanten Anteil unseres Einkommens bezogen wir bisher jährlich aus landwirtschaftlichen Ausgleichprogrammen, die wir ausschließlich über den Nachweis der Pachtflächen geltend machen konnten. Der BImA war jederzeit klar, dass der Verlust dieser Pachtflächen für unseren Betrieb mit dem Entzug der Existenzgrundlage gleichkam. Auch war der BImA von Anfang an klar, dass die seit vielen Jahren unserem Eigentum befindlichen wertvollen betrieblichen Zahlungsansprüche durch eine Agrarreform im Jahr 2015 verfallen und dem freien Markt zukommen würden, wenn für diese Zahlungsansprüche 2015 keine entsprechenden Flächen nachgewiesen werden konnten. Genau dies ist dann auch geschehen. Einen Großteil der betrieblichen Zahlungsansprüche haben wir 2015 verloren. Der wirtschaftliche Schaden ist immens. Ein weiteres Detail wirft ebenfalls ein ungutes Licht auf die BImA. Deren Vertreter haben immer wieder betont, wir hätten uns schließlich im Rechtsstreit mit dem ehemaligen Vertragspartner Bundeswehr befunden, deshalb habe man an uns auch nicht verpachten wollen und können. Warum, so darf man fragen, hat die BImA, wenn sie doch offiziell angeblich selber mit diesem Rechtsstreit nichts zu tun hatte, sich dann nicht neutral und unparteiisch mit uns und unseren mehrfachen Hinweisen auf unsere Existenzgefährdung auseinandergesetzt? Hintergrund ist in Wirklichkeit, dass es ein Bundesförster der BImA war, der letztlich mit falschen Anschuldigungen und dem oben bereits geschilderten Vorgehen die zurückliegende Kündigung des Pachtvertrages vorangetrieben hatte. Mit dem ganzen Vorgehen hat die Bundesbehörde BImA eine schwere Verantwortung auf sich geladen, nicht zuletzt durch die Deckung und Verteidigung eigener Mitarbeiter, die sich verwerflich verhalten haben. Die freie und unkonventionelle Vergabe eines fünfjährigen Pachtvertrages an den zweiten langjährigen Bewirtschafter hat bewiesen, dass es der BImA durchaus möglich gewesen wäre, auch uns einen Folgevertrag anzubieten. Es wäre interessant zu erfahren, welche naturschutzfachlichen Vorgaben der Pachtvertrag der anderen Schäferei im Hinblick auf den Geländestatus als Nationales Naturerbe (NNE) nun enthält. Denn für diese Vorgaben scheint die BImA sich auch herzlich wenig zu interessieren, wie die Bewirtschaftung der Flächen im Jahr 2015 gezeigt hat.

 

 2016

2016 haben wir uns mit unserer wesentlich verkleinerten Schafherde zum zweiten Mal nach 2015 auf Flächen befreundeter Landwirte aufgehalten, die sich bereit erklärt haben, uns einen weiteren Sommer lang das betriebliche "Überleben" zu ermöglichen. Inzwischen ist die Übernahme der Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Stegskopf durch die DBU "in trockenen Tüchern". Der Vertrag wurde unterzeichnet. Die Übernahme wird aber erst ab 10/2017 wirksam. Bis dahin kann auch die DBU keine Entscheidung treffen. Derzeit warten wir auf das Ergebnis der Petition. 

(Stand: Dez. 2016)

 

                                                                                                                                                                                                            Nachtrag 16.01.2017:  

Liebe Freunde und Unterstützer der Schäferei Klein, 

 

am Freitag, den 06.01.2016 ist die abschließende Post des Petitionsausschusses in der Angelegenheit unserer Petition eingegangen.

Leider endet das Petitionsverfahren mit einem für uns sehr enttäuschenden Ergebnis. Es ist nicht nur eine herbe Niederlage und Enttäuschung für uns selbst, sondern auch ein Schlag ins Gesicht all unserer Freunde und Unterstützer, die sich nun bereits seit mehr als zwei Jahren intensiv um das Überleben unseres Betriebes bemühen

 Der Bundestag ist der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses gefolgt und hat die gesamten Unterlagen ohne Handlungsempfehlung an das Bundesministerium der Finanzen als der BImA übergeordnete Aufsichtsbehörde überwiesen und das Petitionsverfahren für abgeschlossen erklärt. Die Begründung besteht im Wesentlichen aus einer stark gekürzten Zusammenfassung der Petitionseingabe einerseits und den bereits bekannten Gegenargumenten der BImA andererseits.

 Der Sichtweise der BImA haben sich schließlich auch der Petitionsausschuss und die Abgeordneten des Bundestages mit Ihrer Beschlussempfehlung und der mehrseitigen bereits erwähnten Begründung angeschlossen. Ergänzt wird das Ganze durch Verweis auf ein Gutachten zur Existenzgefährdung unserer Schäferei mit dem Ergebnis, dass eine solche im formalrechtlichen/juristischen Sinne durch die fristlose Kündigung nicht entstanden sei, ergo auch nicht bestehen könne.

 Es findet sich in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses kein Hinweis auf eine inhaltliche Sachauseinandersetzung des Petitionsausschusses mit den in der Petitionseingabe ausführlich dargelegten und auch nachgewiesenen Ungerechtigkeiten von Bundeswehrverwaltung und BImA uns gegenüber. Es gibt keine Stellungnahme zu irgendeinem der sachlichen Vorwürfe oder Details.

 In der mehrseitigen Begründung wird erwähnt, dass wir die BImA und deren Mitarbeiter öffentlich auf dieser Internetseite in Misskredit bringen würden. Dieser Hinweis war dem Petitionsausschuss offenbar wichtig. Wir stehen nach wie vor dazu, dass diese Internetseite eine sachliche und wahrheitsgetreue Darstellung der Ereignisse enthält. Leider hat die BImA die Deutungshoheit über die zurückliegenden Ereignisse machtvoll gegenüber unseren wahrheitsgetreuen Darstellungen durchgesetzt.

 Selbst die Erwähnung der angeblichen Hilfsbereitschaft der BImA uns gegenüber bei der Beschaffung alternativer Pachtflächen ist eine üble Blendung. Das angebliche Angebot war keinesfalls eine ernsthafte Alternative für den Betrieb, sondern ein inakzeptables und aus betriebswirtschaftlicher Sicht indiskutables Blendwerk der BImA mit dem ausschließlichen Ziel, der BImA nach außen hin eine reine Weste zu verschaffen.

Interessant ist es, aus der Begründung zur Beschlussempfehlung u. "zwischen den Zeilen" mit ein wenig Interpretation und logischer Schlussfolgerung herauszulesen, dass die BImA vor Übertragung der Flächen an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) offenbar die über 240ha Grünflächen, die fast 15 Jahre lang von uns auf der Westseite des ehemaligen Truppenübungsplatzes bewirtschaftet wurden, nun mit einem 5-jährigen Pacht-vertrag an den anderen Schäfereibetrieb verpachtet hat, der bis dahin nur die Ostseite des Geländes bewirtschaftete.

Mit diesem aus BImA-Interessenlage betrachtet klugem "Schachzug" hat die BImA sich erst einmal bis mindestens 2020 nicht nur uns, sondern auch alle übrigen potenziellen Bewerber/Bewirtschafter "vom Hals gehalten"...

Denn, so wird nun offiziell argumentiert, es gebe derzeit keine verpachtbaren Flächen auf dem Gelände. Da die DBU als neue Eigentümerin ab 01.10.2017 an bestehende Pachtverträge gebunden ist, wird die BImA, deren Bundesforst nach wie vor das jagdliche Geschehen auf dem Gelände verantwortet, bis mindestens 2020 unbehelligt und in Ruhe weiter auf dem Gelände Exklusivjagd betreiben können. Ziel erreicht kann man da nur sagen. Herzlichen Glückwunsch.

 Mit dieser Maßnahme (Verpachtung der gesamten Grünflächen an einen einzigen Bewirtschafter, anstelle von zwei Betrieben wie bisher) dürfte auch der Viehbesatz pro Flächeneinheit deutlich sinken und damit auch der Pflegezustand des Geländes. Es ist kaum vorstellbar, dass der Betrieb des verbliebenen Schäfers seinen Viehbestand wesentlich vergrößert, denn die Flächen dienen auch für diesen Betrieb nur als Sommerweide, d.h. in den übrigen Jahreszeiten, insbesondere im Winter, muss eine wesentlich vergrößerte Herde ebenfalls durchgebracht werden. Kein Schäfereibetrieb verdoppelt für 5 Sommermonate seinen Viehbesatz, weil es schlicht wirtschaftlicher Unsinn wäre.

 Eindrucksvoll hat die BImA mit der 5-jährigen Verpachtung der über 240ha unserer früheren Pachtflächen an die zweite Schäferei auf dem Gelände noch einmal zur Schau gestellt, dass ihr die eigene Interessenlage über allem Anderen steht und nötigenfalls auch mit unlauteren Mitteln gezielt gegen die Interessen Dritter durchgesetzt wird, egal ob ein Wanderschäfer, eine Umweltstiftung oder die Bürger der Anliegergemeinden. Damit hat die BImA auch ihre Verachtung gegenüber dem NNE-Status, den Umweltverbänden und insbesondere der DBU zum Ausdruck gebracht.

 Denn: Obwohl der BImA bekannt war (vielleicht auch gerade deshalb), dass das Gelände aufgrund des NNE-Satus und der frühzeitig angedachten Übertragung der Flächen an die DBU in naher Zukunft schnellstmöglich einem den Anforderungen des NNE-Status entsprechenden Nutzungskonzept zugeführt werden würde, hat sie der neuen Eigentümerin noch schnell einen dicken Stein in den Weg gelegt. Die DBU wird jedes noch so gute Nutzungskonzept erst nach Ablauf des bestehenden Pachtvertrages über die Flächen ab 2020 umsetzen können. Aber dass die BImA geübt darin ist, Steine in den Weg Anderer zu legen, wenn es um ihre eigenen Interessen geht, hat sie ja auch im Fall der Schäferei Klein und nicht zuletzt bei Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung der ADD Trier bewiesen. (Zufahrten zu den Platzrandstraßen mit Steinen blockiert)

 

Wie geht es nun weiter?

 

Noch haben wir unsere Schafe behalten. Evtl. werden wir versuchen, in den kommenden Jahren unsere Herde wieder aufzubauen und zu vergrößern. Dies bedeutet, dass wir voraussichtlich vier bis fünf Jahre lang kein Einkommen haben werden, sondern auf eine Übergangsfinanzierung angewiesen sind, bis der Betrieb evtl. dann wieder aus der Verlustzone kommt und wir die laufenden betrieblichen und privaten Kosten decken können. Ziel wäre im Idealfall, bis zum Renteneintrittsalter den Lebensunterhalt und die laufenden Kosten bestreiten, die private Rentenversicherungsbeiträge zahlen und die bestehenden Schulden tilgen zu können. Mehr wollen wir nicht. Voraussetzung ist, dass wir für die Sommermonate genügend Futterflächen zusammenbekommen. Wir sind dankbar für jede Unterstützung

 

Allen Unterstützern und Freunden möchten wir auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich für jede Form der Unterstützung und Hilfe danken.

 

 

Update Dez. 2017:

 

Im Herbst 2016 haben wir entschieden: Wir machen weiter! Somit haben wir auch 2017 wieder mit einer wesentlich verkleinerten Herde auf den Flächen, die uns 2015 + 2016 zur Verfügung standen, den Sommer verbracht. Da dies allerdings wirtschaftlich und finanziell untragbar ist, bemühen wir uns weiter intensiv, für die Sommermonate zusätzliche Flächen zu generieren. Dies gestaltet sich sehr schwierig. Sollte es uns gelingen, können wir die Herde auch wieder langsam vergößern. In jedem Fall aber sind wir nun im "Zugzwang", den Rest unseres Lebens die durch die o.g. Ereignisse verursachten Schulden abzubauen. 

 

2017 in der Rückschau

 

Update im April 2022:

Wir haben uns dazu entschieden, diese "Chronik" hier nicht fortzuschreiben und lassen sie nun einfach hier stehen, damit jeder unsere Geschichte noch einmal nachlesen kann.

Nach wie vor sind wir mit unserer Herde unterwegs und versuchen irgendwie "über die Runden" zu kommen.

Trotz jährlich umfangreicher Bemühungen konnten wir bislang keine weiteren Flächen für unsere Sommerweide dazu bekommen.

Der Stegskopf steht in inzwischen in der Verantwortung der DBU, nach wie vor aber haben die bisherigen Akteure der BImA (Bundesforst) Einfluss u. Funktionen.

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